Insolvenz - Unwahrheit Nr. 1
Die Insolvenz ist das Ende des Unternehmens!
Viel Selbstständige denken, dass eine Insolvenz geleichzusetzen ist mit dem Ende ihres Unternehmens. Doch das ist falsch. Die Intention der Insolvenzordnung ist die Wiederbelebung und nicht die Beerdigung der Firma.Dieser Denkfehler liegt wohl im alten, gänzlich anders strukturiertem Konkursrecht, das im vergangenen Jahrhundert Zusammenbrüche von Unternehmen in Deutschland regelte, begründet.
Bei heutigen Insolvenzverfahren sind insbesondere realistische und zweckmäßige Rettungsmöglichkeiten das Hauptziel des ganzen Prozesses.
Ein deutsches Sprichwort lautet: „Früher Vogel fängt den Wurm“.
Will heißen: Je früher Selbständige die Insolvenz als Werkzeug zur Sanierung ihres Unternehmens erkennen, desto wahrscheinlicher ist das Weiterbestehen des Unternehmens.
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"Hier wurde mir wirklich weitergeholfen!"
Ich konnte Dank der Falk Wirtschaftsberatung neu durchstarten
"Soviel Wissen im Insolvenzrecht und das ganz praktisch angewendet"
Vielen Dank Herr Falk Sie haben mir wirklich effektive und seriöse Wege aufgezeigt"
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Dank der Falk Wirtschaftsberatung habe ich heute wieder ein lebenswertes Leben
12 Unwahrheiten zum Insolvenzrecht
» 1. Unwahrheit: Insolvenz = Ende des Unternehmens!
» 2. Unwahrheit: Der Ehepartner haftet immer mit!
» 3. Unwahrheit: Die Dauer einer Insolvenz beträgt dauert sechs Jahre!
» 4. Unwahrheit: Die Voraussetzung für Privatinsolvenz ist die Abmeldung des Gewerbes!
» 5. Unwahrheit: Wenn die Verfahrenskosten nicht abgedeckt sind, ist keine Insolvenz möglich!
» 6. Unwahrheit: Ohne Gläubigerzustimmung keine Restschuldenbefreiung!
» 7. Unwahrheit: Keine Befreiung von Steuerschulden!
» 8. Unwahrheit: Clevere Gläubiger können 30 Jahre lang vollstrecken!
» 9. Unwahrheit: 990,- € pro Monat ist der maximale Verdienst für Insolvente!
» 10. Unwahrheit: Sechs Jahre lang dürfen keine neuen Schulden gemacht werden!
» 11. Unwahrheit: Eine Selbstständigkeit lohnt sich nicht!
» Weitere Unwahrheiten: ....