Insolvenz - Unwahrheit Nr. 10

Insolvente dürfen sechs Jahre lang keine neuen Schulden machen!

Unwahrheit Nummer 10 Sechs Jahre lang dürfen keine neuen Schulden gemacht werden!
Unwahr ist, dass Insolvente sechs Jahre lang keine neuen Schulden machen dürfen. Viel denken, dass dies so eine Art „moralische Bewährungszeit“ sei.

Im Sinne des Insolvenzrechts ist ein solcher Gedanken irrelevant. Denn mit Datum und Uhrzeit wird die Insolvenzverfahrenseröffnung festgehalten und veröffentlicht.

Insolvenzschulden sind nur alle bis dahin -minutengenau- angefallenen Schulden.
Alle Schulden die danach eingehen sind sogenannte Neuschulden, die grundsätzlich mit dem dann laufenden Insolvenzverfahren nichts zu tun haben.

Rein theoretisch ist es Ihnen möglich neue Schulden zu machen. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Bonität durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens massiv leidet. Ein erneuter Kredit wird dadurch vielfach fast unmöglich.
Diese mühevolle Lebensphase kann von Ihnen vielleicht eine gute Gelegenheit sein, den bisherigen Umgang mit Geld einmal ganz grundsätzlich zu überdenken.

Denn ein Leben ohne Schulden „im Nacken“ kann durchaus eine befreiende und vitalisierende Wirkung haben.

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Alle Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt.


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