Insolvenz - Unwahrheit Nr. 2

Bei Verheirateten haftet der Partner für alle Schulden!

Bei Verheirateten haftet der Partner mit. Dieses verkehrte Denken hält beharrlich in den Köpfen vieler Selbstständiger.

Doch die Rechtslage sagt ausdrücklich: Niemand haftet  für die Schulden eines anderen! Das gilt auch für verheiratete Ehepartner!
Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch Bürgschaften etc. nicht doch Haftungsansprüche entstanden sind!

Oftmals übernehmen ja Ehepartner Bürgschaften für Bankkredite. Aber auch hier muss differenziert die jeweilige Sachlage betrachtet werden. Denn immer wieder kommt es vor, dass Bürgschaften in sittenwidriger Weise „erzwungen“ wurden. Diese Haftungsansprüche können dann ggf. nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr durchgesetzt werden.

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Was unsere Kunden sagen

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