Insolvenz - Unwahrheit Nr. 2
Bei Verheirateten haftet der Partner für alle Schulden!
Bei Verheirateten haftet der Partner mit. Dieses verkehrte Denken hält beharrlich in den Köpfen vieler Selbstständiger.Doch die Rechtslage sagt ausdrücklich: Niemand haftet für die Schulden eines anderen! Das gilt auch für verheiratete Ehepartner!
Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch Bürgschaften etc. nicht doch Haftungsansprüche entstanden sind!
Oftmals übernehmen ja Ehepartner Bürgschaften für Bankkredite. Aber auch hier muss differenziert die jeweilige Sachlage betrachtet werden. Denn immer wieder kommt es vor, dass Bürgschaften in sittenwidriger Weise „erzwungen“ wurden. Diese Haftungsansprüche können dann ggf. nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr durchgesetzt werden.
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12 Unwahrheiten zum Insolvenzrecht
» 1. Unwahrheit: Insolvenz = Ende des Unternehmens!
» 2. Unwahrheit: Der Ehepartner haftet immer mit!
» 3. Unwahrheit: Die Dauer einer Insolvenz beträgt dauert sechs Jahre!
» 4. Unwahrheit: Die Voraussetzung für Privatinsolvenz ist die Abmeldung des Gewerbes!
» 5. Unwahrheit: Wenn die Verfahrenskosten nicht abgedeckt sind, ist keine Insolvenz möglich!
» 6. Unwahrheit: Ohne Gläubigerzustimmung keine Restschuldenbefreiung!
» 7. Unwahrheit: Keine Befreiung von Steuerschulden!
» 8. Unwahrheit: Clevere Gläubiger können 30 Jahre lang vollstrecken!
» 9. Unwahrheit: 990,- € pro Monat ist der maximale Verdienst für Insolvente!
» 10. Unwahrheit: Sechs Jahre lang dürfen keine neuen Schulden gemacht werden!
» 11. Unwahrheit: Eine Selbstständigkeit lohnt sich nicht!
» Weitere Unwahrheiten: ....