Insolvenz - Unwahrheit Nr. 4

Gewerbeabmeldung ist die Voraussetzung für Privatinsolvenz!

Bevor Sie nicht Ihre spezielle Lage mit einem Berater besprochen haben, sollten sie niemals das Gewerbe abmelden.

Sie sollten auch dann standhaft bleiben, wenn Ihnen die Finanzbehörden eine Gewerbeuntersagung androhen.
Ob es sich nun um juristische Personen (GmbH etc.) oder um natürliche Personen (Einzelkaufleute) handelt. Ein Insolvenzverfahren gilt für Gewerbetreibende gleichermaßen.  

Jedoch werden einstmals selbstständige Unternehmer nach der Zahl ihrer Gläubiger aufgeteilt.

Das Regelinsolvenzverfahren gilt in der Regel ab 20 Gläubigern. Bei weniger als 20 Gläubigern kommt man normalerweise in die Verbraucherinsolvenz, das sogenannte vereinfachte Verfahren.Diese Verfahrensart kann aber erhebliche Nachteile für den Schuldner haben. Eine detaillierte Betrachtung des Einzelfalls ist darum sinnvoll.

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Alle Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt.


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